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Die zivilrechtlich ausgerichtete und sich auf Immobilienrecht konzentrierende Kanzlei wird von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht E. Marie-Luise Ullrich geführt, die auch seit mehreren Jahren als Schlichterin der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main zugelassen ist. Frau Ullrich persönlich vertritt Sie gern auch vor den Amts-, Land- u. Oberlandesgericht in Deutschland.
Sie sammelte in ihrer über 20-jährigen Berufstätigkeit u.a. als Justitiarin verschiedener Unternehmen in Berlin sowie als Gewerbetreibende der Immobilienwirtschaft an der Bergstraße vor der Gründung ihrer eigenen Kanzlei vielseitige berufspraktische Erfahrungen.
Das dabei zusätzlich erworbene unternehmerische Wissen und Denken ermöglicht ihr, bei der komplexen juristisch fundierten Bearbeitung der Mandate stets auch das wirtschaftlich Machbare aufzuzeigen und zu berücksichtigen. Die Beratung und Betreuung der privaten und gewerblichen Mandanten erfolgt individuell, praxisnah und zielgerichtet. Ein engagiertes und eingespieltes Team unterstützt genau diese Arbeitsweise. Die Mandanten erwartet in der Kanzlei eine freundliche und offene Atmosphäre, Verbunden mit den Vorteilen einer individuellen Betreuung durch den gleichen Ansprechpartner über Jahre hinweg.
Die Kanzlei Ullrich versteht sich als moderner Dienstleister mit unternehmerischem Geist, keinesfalls aber als quasi "beamtete Advokatur" und ist davon überzeugt, daß der Weg das Ziel ist.
Die Kanzlei ist zivilrechtlich orientiert. Besonders liegen ihr die Themen Miet-u. WEG-Recht sowie Erb- und Vertragsrecht. Für die Rechtsgebiete, deren Bearbeitung nicht ständig erfolgt, wurde im Interesse der Mandantschaft ein effektives System nach dem "KKA-Prinzip" (Kompetenz- Kooperation- Aktivierung) entwickelt. Danach werden weitere Anwälte und andere Berufsgruppen (wie z.B. Ingenieure, Architekten, Mediatoren) intern dann kontaktiert, wenn für die Bearbeitung bestimmter Rechtsgebiete zusätzlich fachspezifische Kenntnisse unerläßlich sind.
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